Vorsorgeplanung - dein vorletzter Wille

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Als Nachtrag zu meinem Vortrag auf dem Barcamp 2016 in Düsseldorf (#barcampdus) anbei noch eine kleine Zusammenfassung der Thematik.

Stell dir vor, du fällst in dieser Sekunde tot um. Keine Panik! Ist ja nur ein Gedankenspiel...

Lassen wir temporäre emotionale Vorgänge deines Umfelds außen vor, wäre auch ohne dein Zutun vermutlich alles in deinem Sinne geregelt. Auch wenn Du kein Testament hast, entspricht die gesetzliche Erbfolge dem, was die meisten Menschen als vernünftig erachten. Deine Lieben bekommen das, was ihnen zusteht und nach einer Weile der Trauer ist für alle Beteiligten Gras über die Sache gewachsen.

Ganz anders sieht die Situation aus, wenn Du plötzlich so krank wirst, dass Du deinen Willen nicht mehr äußern kannst und auf Hilfe angewiesen bist. Hier ist ohne deine aktive Voraus-Planung vermutlich nichts in deinem Sinne geregelt! Weder wer in welchem Umfang deine Finanzen verwaltet, noch im Hinblick auf viele Fragen deiner Menschenwürde entsprechen die gesetzlichen Vorgaben vermutlich deinen eigenen Vorstellungen. Dein Ehepartner zum Beispiel, der im Todesfall automatisch erben würde, hat im Fall einer schweren Krankheit automatisch zunächst gar keine Rechte!

Viel schlimmer noch: Ohne Vorsorge lädst du deinen Angehörigen eine große Bürde auf, da sie emotional und häufig auch physisch (z.B. bei Pfege zu Hause) einiges zu ertragen haben. Schlimmstenfalls müssen Sie an deiner statt über deine Lebensqualität, etwaige Behinderung und sogar deinen Tod mitentscheiden.  Es geht hier also nicht nur um die Qualität deines eigenen Lebens, sondern vor allem auch um das Leben deiner Angehörigen, falls du eines Tages zum Gefangenen im eigenen Körper werden solltest. Familien können zerbrechen an der Last, die ein schwerer Pflegefall mit sich bringt. Der Patient selbst hätte dies vermutlich nie so gewollt und ist seinem Schicksal nur noch wehrlos ergeben.

Es muss nicht soweit kommen. Jeder kann Verantwortung für das eigene Schicksal übernehmen und sich selbst und seinen Angehörigen durch das Ausfüllen von Verfügungen und Vollmachten die Zukunft erleichtern. Der Aufwand ist denkbar gering.

Bitte investiere mit deinem Partner, gutem Freund oder einem Familienmitglied ein klein wenig Zeit und fülle die folgenden Multiple-Choice Formulare in ausgedruckter Form aus, einfach nur um sie an einem sicheren Ort abzuheften. Mehr braucht es nicht!

Hinweise / Disclaimer:
  • Dieser Artikel steht unter dem Motto: "Eine schlechte Vorsorge ist tausend mal besser, als gar keine Vorsorge!". Nach meinen Recherchen sind o.g. Vorlagen gut geeignet, aber egal welche Mustervorlage ich empfehlen würde - es gäbe immer daran etwas auszusetzen. Es steht jedem frei andere Vorlagen zu verwenden. Hauptsache man packt das Thema an!
  • Ich empfehle die angekreuzen Textpassagen in ein neues leeres Dokument zu kopieren (copy & paste) und diese Variante abzuheften. Im Zweifelsfall wirkt dies vertrauenswürdiger.
  • Wer eine professionellere Vorsorgeplanung möchte, findet ein breites Angebot bei Versicherungen, Anwälten, Notaren und sonstigen Organisationen und Vereinen. Aber auch dabei ist es sinnvoll, sich zunächst mit den oben verlinkten Fragebogen eine eigene Meinung gebildet zu haben. 
  • Die o.g. Vollmachten und Verfügungen sind grundsätzlich auch ohne Unterstützung bzw. Unterschrift eines Anwalts oder Notars gültig!! Wer Vermögen, z.B. Immobilien hat, sollte aber zumindest seine Vorsorgevollmacht von einem Notar beglaubigen lassen.
    Grund: Immobiliengeschäfte sind sowieso nur über einen Notar möglich und auch die Glaubwürdigkeit der Vollmacht wird dadurch deutlich erhöht. Für Bankgeschäfte gibt es darüber hinaus bei deiner Hausbank noch spezielle Formulare für Bevollmächtigungen.
  • Deine Vorsorgevollmacht (auch ein Hinweis auf deine Patientenverfügung) kann jeder Notar, aber auch jede Privatperson für eine geringe Gebühr (ca.13 Euro) beim zentralen Vorsorgeregister hinterlegen. Gerichte und Krankenhäuser fragen dieses Register im Bedarfsfall ab!
  • Eine alte Willensbekundung (z.B. eine Vorsorgevollmacht), kann jederzeit durch eine neue ersetzt werden. Sollte man einer Person die Vollmacht wieder entziehen, sollte man dafür sorgen, dass derjenige auch das Originaldokument zurück gibt.
  • Mit diesem Artikel verfolge ich keinerlei finanzielle Interessen und profitiere auch in keiner Weise von der Verlinkung der oben genannten Formulare. Ich behalte mir vor, diese Links zu einem späteren Zeitpunkt durch andere zu ersetzen.
  • Ich bin weder Anwalt noch Notar und dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
  • Bitte sprecht mit anderen darüber, dass es gar nicht so schwierig ist, auch den "vorletzten Willen" zu regeln.

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